| Kolumbianische
Minderjaehrige, welche nicht in Begleitung beider Eltern reisen,
muessen zwei auf spanisch geschriebene, von beiden biologischen
Elternteilen unterschriebene, notarisch beglaubigte Reiserlaubnisse
(Eine betreffend der Ausreise aus Kolumbien und die andere betreffend
der Einreise nach Brasilien), sowie je eine notarielle Geburtsurkunde
und je eine Photokopie der "cedula" beider biologischer
Elternteile fuer jede Reiseerlaubniss, mit sich tragen.SCHULKLASSENREISEN
& KINDERAUSFLUEGE
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